Verschlussbrennereien

Verschlussbrennereien sind Herstellungsbetriebe von Spirituosen (Brennereien), deren Brenngeräte durch Plomben "verschlusssicher" gemacht wurden. Dadurch wird sichergestellt, daß der Betrieb während des Herstellungsprozesses (Destillation) vollständig unter "zollbehördlichem Verschluss" ist.

In Deutschland wird bereits bei der Herstellung von Trinkalkohol die sog. Branntweinsteuer erhoben. Bei den Verschlussbrennerei wird der zu versteuernden Trinkalkohol anhand des tatsächlich produzierten Alkohols ermittelt (im Gegensatz zu den sog. Abfindungsbrennereien bei welchen auf Grund von Schätzungen die fällige Alkoholsteuer ermittelt wird). Die Brennanlage einer Verschlussbrennerei weist an Flanschen und Verbindungen die typischen von einer Zolldienststelle angebrachten bleifarbigen Plomben auf. Ausschließlich über eine amtlich genehmigte Messuhr kann der produzierte Alkohol entnommen werden.

Die Behörden versuchen durch einen enormen Vorschriftenkatalog und den daraus resultierenden konstruktiven und technischen Aufwand den gesamten Produktionsprozess zu kontrollieren.
Das Ziel diese Maßnahmen ist es den Betreiber/Besitzer einer Verschlussbrennerei vor dem Vergehen der Steuerhinterziehung (Schwarzbrennerei) zu schützen.

Da die Brennereianlage einer Verschlussbrennerei durch die behördlichen Auflagen sehr teuer ist, werden diese überwiegend von mengenorientierten Spirituosenproduzenten unterhalten.

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