Branntwein


1. Allgemeine Definition v. Branntwein :

Branntwein ist eine der zwei großen Untergruppen der Spirituosen
(die andere Untergruppe neben Branntwein ist der Likör, welchem Branntwein oft als Basis dient).

Branntweine sind Alkoholische Getränke mit mindestens 32 Volumen % Alkohol.

Hergestellt werden Branntweine entweder durch:

a. Vergärung von zuckerhaltigen Lösungen von Getreide, Früchten oder Fruchtsäften bzw. -Fruchtmaischen.

b. durch einlegen (Mazerieren) von Beeren und Früchten in Alkohol.

Dies geschieht jeweils mit anschließender einfacher oder mehrfacher Destillation, auch Brennen genannt.

Manche Branntweinmaischen werden beim Destillieren durch den Zusatz von Pflanzenextrakte aromatisiert.Der so gewonnene Branntwein wird auch in Glas-, Edelstahlbehältern gelagert, um den Branntwein nachreifen zu lassen.Die Lagerung in Holzfässern dient neben der Nachreife auch der Aromatisierung und Färbung.

Meist wird der Alkoholgehalt von Branntwein durch den Zusatz von Wasser auf Genussstärke herabgesetzt.

Falls der Maische Alkohol zugesetzt wurde (b.) spricht man bei diesem Erzeugnis von einem "Geist",
im Gegensatz zum "Brand" oder "Wasser". Beispiel: Himbeerbrand und Himbeergeist.

("Branntwein" bedeutet im ursprünglichen Sinne des Wortes: "ein Brand bzw. Destillat aus Wein".)

2. Steuerliche Definition von Branntwein:

Als Branntwein werden nach steuerlicher Definition alle Flüssigkeiten mit einem Gehalt von mehr als 1,2 % vol Ethylalkohol bezeichnet, die durch alkoholische Gärung und anschließende Destillation oder anderen Verfahren ( Synthese) gewonnen werden.
Daher wird bei den Steuerbehörden (Zoll) auch der Begriff "Trinkbranntwein" für die alkoholhaltigen Getränke benutzt, welche zum menschlichen Genuss vorgesehenen sind. Nicht als Branntwein bezeichnet werden Erzeugnisse, für die - wie z.B. bei Bier, Wein oder Schaumwein - besondere Bestimmungen gelten oder die nach Sprach- oder Handelsgebrauch nicht als Branntwein angesprochen werden können.

 

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