Bierbrand

Bierbrand ist eine seltene Spirituose aus Deutschland.
Ebenso wie in Deutschland gebrautes Bier unterliegt auch Bierbrand einem "Reinheitsgebot".

Es ist daher festzustellen, dass die Herstellung von Alkohol zu Trinkzwecken und von Lebensmitteln durch Art. 32 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft reglementiert ist; Alkohol aus Bier ist nicht enthalten. Es besteht lediglich eine Ausnahme zur Herstellung des Bierbrandes gemäß den Herstellungsbestimmungen im Anhang der VO (EWG Nr. 1014/90).

Im Anhang dieser Verordnung (EWG Nr. 1014/90) wurde die nachstehende Nummer 13 angefügt:
"13. 'Bierbrand' oder 'Eau de vie de bière':
Spirituose, die
- ausschließlich durch unmittelbare Destillation von frischem Bier mit einem Alkoholgehalt von weniger als 86 % vol in einer Weise erzeugt wird, daß das Destillat organoleptische Eigenschaften aufweist, die aus dem Bier stammen;
- wenn es sich um eine zum Verzehr in der Gemeinschaft bestimmte Spirituose handelt, einen Alkoholgehalt von mindestens 38 % vol aufweist".

Umgeschlagenes bzw. saures und damit verdorbenes Bier darf somit weder zur Herstellung eines Bierbrandes noch einer "Spirituose aus Bier gebrannt" noch einer "Spirituose" verwendet werden.

Somit ist nur frisches Bier zur Herstellung von Bierbrand zulässig.

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