Kleinbrennereien erhalten die wertvollen Streuobstwiesen
und schützen so wertvolle Kulturlandschaften.

Streuobstwiese
Der Name Streuobstwiese:

Der Name Streuobstwiese geht auf die unregelmäßige Anordnung verschiedener hochstämmiger Obstbaumarten in der Landschaft zurück.
Bei dieser traditionellen Form des Obstanbaues wachsen verschiedene Obstbaumarten
( Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge oder Walnuß u.a.) und die jeweiligen Obstsorten locker verteilt in der Landschaft.
Typische Merkmale von Streuobstwiesen sind die großkronigen, hochstämmigen (ab ca. 180 cm) Obstbäume und die Unternutzung der Grundstücke als Wiesen oder Weiden.
Streuobstwiesen werden nur Extensiv* bewirtschaftet.
Auf die Verwendung von Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel wird meist verzichtet.

Hinweis:
Streuobstwiesen haben nichts mit den für Obstbäume meist zu nassen "Streuwiesen" zu tun.
Diese haben ihren Namen vom Mähgut, das wegen seiner schlechten Futterqualität oft nur als "Streu" in den Viehställen Verwendung finden kann.

* Extensive Bewirtschaftungsweise bedeutet:
- ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr oder Weidewirtschaft
- kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmittel
- Verzicht auf Synthetisch hergestelle Düngemittel
- geringerer Einsatz von Arbeit und Kapital als im Intensivanbau.

Streuobstwiese mit Kühen
 

Die Gründe warum Streuobstwiesen geschützt werden sollten.

Die Steuobstwiesen liefern nicht nur Obst für feine Obstbrände, sondern haben noch viele andere Funktionen.

Hier finden Sie die Gründe warum Streuobstwiesen erhalten werden sollten.

1.) Die Lebensqualität:

Landschaften welche strucktureich sind, gestalten nicht nur das Bild eine Landschaft sondern sind Erholungsraum für die Bevölkerung und erhöhen somit deren Lebensqualität. Die von Obst aus Streuobstwiesen gewonnenen Produkte schmecken nicht nur hervorragend, sondern fördern auch unser Wohlbefinden.

2.) Das Schaffen von Umweltbewußtsein

Werden Streuobstwiesen erhalten, so wird nicht nur das Verständnis für ökologische Zusammenhänge gefördert, sondern auch traditionelles Wissen bewahrt. Dieses ist eine Vorraussetzung für umweltverantwortliches Handeln.

3.) Die Arbeitsplatzsicherung

Das Erhalten und Schaffen von Arbeitsplätzen und bäuerlichen Existenzen

Werden Produkte aus heimischen Streuobst konsumiert, werden Arbeitsplätze in Verarbeitung, Handel sowie bäuerliche Existenzen erhalten.

4.) Die Ökoeffizienz

Der Kleinbrenner, welcher durch den ökonomisch effizienteren Umgang der wertvollen Naturressource Streuobstwiese seine Produktivität verbessert, verbessert nicht nur die Ökobilanz, sondern schützt auch gleichzeitig sein Grundkapital - die Natur.

5. ) Die Verringerung des Ressourcenverbrauches.

Bei der Verarbeitung von Heimischen Obst zu Spirituosen und verkauf an inländische Konsumenten werden weniger Energie und Rohstoffe verbraucht, als bei der Verwendung von den z.T. aus Überseeländern eingeführten Spirituosen.

6.) Der Klimaausgleich

Die Streuobstwiesen dienen vielerorts als Windschutz.
Sie Produzieren Frischluft und wirken Klimaausgleichend.

7.) Das Genreservoir

Alte Obstsorten dienen als Genpotential für künftige Züchtungen.
Trotz leerer Kassen sehen sich schon heute staatliche Stellen veranlasst Genbanken
für alte und bedrohte Apfelsorten einzurichten, sowie sog. Sortengärten für
Mostbirnensorten anzulegen.

8.) Der Wasserschutz

Der Bodenbewuchs vermindert die Auswaschung von Nährstoffen in tiefere Bodenschichten,
gleichzeitig wird auch das Wasser wie durch einen feinen Filter gereinigt.

9.) Der Bodenschutz

Streuobstwiesen wirken durch ihr feingliedriges Wurzelsystem von Bäumen und Unterwuchs einer Erosion des Bodens entgegen und förden weiterhin die Anreicherung des Bodens mit Humus.

10.) Der Artenschutz

Auch in noch heute extensiv bewirtschaftenten Sreuobstgebieten finden sich Obstbäume unterschiedlichsten Alters und unterschiedlichster Obstarten. Daraus ergibt sich eine Vielzahl sehr artenreicher Lebensräume (Biotope). Diese Lebensräume bieten einer Vielzahl von zum Teil stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten die überlebensnotendige Nahrung und somit auch eine Schutzzone die ihre Existenz für weitere Generationen sichert.

Streuobstbaum

Die Kleinbrennerei und die Streuobstwiesen.

Noch bis zum 2. Weltkrieg waren die Streuobstwiesen hauptsächlich im süddeutschen Raum unverzichtbarer Bestandteil der bäuerlichen Existenz.

Durch die typische Mehrfachnutzung waren die Streuobstwiesen vor allem für kleine und kleinste landwirtschaftliche Betriebe von grösster Bedeutung. Da der Ertrag überwiegend zur Selbstversorgung diente , war man auf eine möglichst vielfältige Nutzung des Bodens angewiesen.
Durch den lockeren Baumbestand der Streuobstwiesen ist die "Unternutzung" dieses Grünlandes auch als Weide möglich. Weiterhin wurden die Streuobstwiesen auch zur Frischfutter- oder Heugewinnung als Wiesen für das in geringer Anzahl vorhandene Vieh genutzt.
Die Bäume lieferten Frischobst und lagerfähige Äpfel, sowie Birnen die sich zur Konservierung durch Trocknung eigneten. Obst, das man nicht selbst verbrauchen oder wegen der mühsamen und langen Transportwege nicht vermarkten konnte, wurde zu Most oder Schnaps verarbeitet.

Schon immer mussten die Streuobstwiesenbesitzer und Kleinbrenner um den Erhalt ihrer Existenzen durch staatliche Neuregelungen fürchten.
Nach dem 2. Weltkrieg wollten die amerikanische und französische Besatzung den überall vermuteten Schwarzbrennern das Handwerk legen. Abhilfe sollten zentrale Monopolbrennereien schaffen, bei welcher jeder Obstbauer seine Maische abliefern sollte.
Das für viele Politiker "überalterte" Branntweinmonopolgesetz ist bis heute immer wieder im Focus der Regierenden ob in Bonn, Berlin oder Brüssel.
Alleine in Baden-Württemberg wurden von 1957 bis 1974 ca. 15700 ha Streuobstwiesen gerodet und in Intensivobstanlagen umgewandelt. Der Grund war der "Generalplan für die Neuordnung des Obstbaues" und
auch steuerpolitische Maßnahmen der EG.
Besonders betroffen waren die Landwirte mit Streuobstanbau durch die EG Verordnung Nr.1641/71 vom 27.07.1971 über die Festsetzung der Qualitätsnormen für Tafeläpfel. Durch die in dieser Verordnung festgelegten Ansprüche an Größe und Schalenqualität wurde ein großer Teil der Ernte aus dem Streuobstanbau von der Vermarktung als Tafelobst ausgeschlossen.
Vor dem Hintergrund dieser EG Tafelobst-Norm verwundert es auch nicht, dass rund 50% der gebrannten Alkoholmenge von Obstbrennereien auf Äpfel, 30 % auf Birne, 15% auf Kirsche und 5% auf Zwetschge entfallen.

Das verwerten von "nicht den EG Normen" entsprechendem Obst der Streuobstwiesen
"über die Brennblase" stellt daher eine existenzsichernde Alternative für die betroffenen Landwirte dar.
Ohne die Möglichkeit das Streuobst auch zu Obstbränden verarbeiten zu können, würden viele Landwirte ihre Betriebe wohl umstrukturieren müssen.

Die Alternativen wären:

1.) Erhöhung der Erträge durch Neuanlage sog. Intensivobstanlagen mit modernen Obstsorten.

2.) Das Roden der Obstbäume zur maschinengerechteren Frischfutter oder Heugewinnung.

3.) Die Umgestaltung der Flächen in touristische Freizeitanlagen.

4.) Die Überbauung der Flächen.

Dies würde ganze Landschaftsgebiete in ihrem Erscheinungsbild nachaltig verändern.
Auch durch den Erhalt und Unterstützung der Kleinbrennerei kann dies verhindert werden.

Wohl die meisten landschaftsprägenden Streuobstwiesen in Westdeutschland sind in Baden - Württemberg anzutreffen.
Möglicherweise ist es auch diesem Umstand zu verdanken, daß ca. 80% aller deutschen Kleinbrennereien sich ebenfalls in Baden - Württemberg befinden.
Die meisten Streuobstbestände in Baden - Württemberg befinden sich im Landkreis Ortenaukreis und Ravensburg mit einer Streuobstfläche von jeweils über 4000 ha, gefolgt vom Rems-Murr Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall mit 3000- 4000 ha.(Quelle MLR/EBZI)

Daher leisten gerade die Kleinbrennereien, dort wo noch weite Teile der Landschaft von Streuobstwiesen geprägt sind, einen besonders wertvollen Beitrag zur Erhaltung dieser traditionell kleinstruktuierten Kulturlandschaft.

Streuobstwiese

Die mühsame Pflege von Streuobstwiesen im Wechsel der Monate.

Januar

Winterschnitt von weniger empfindlichen Sorten.

Kokosfaserstricke an Jungbäumen, sowie Stützpfähle und Leimringe kontrollieren.
Nistkästen anbringen

Februar

Beginn Winterschnitt der Empfindlichen Apfel- und Birnensorten.
Kontrolle der Bäume auf : Obstbaumkrebs, Zweig Monilia, Mehltau.

Ende Februar.
Leimringe gegen den Frostspanner bei Temparaturen von + 4 - 8 Grad Celsius entfernen und vernichten.
Frostrisse bei Jungbäumen ins gesunde Holz ausschneiden und mit Wundverschlussmittel verstreichen.
Wühlmausbesatz kontrollieren und ggf. bekämpfen lassen.

März

Letzte Pflanzungen vor der Vegitationsperiode (Walnüsse und andere Obstbäume)
Kontrolle der Anlage auf Blütenstecher, Läuse, Spanner, Wickler und Gespinstmotte.
Letzter Termin für Erziehungsschnitt von Jungbäumen nach der Herbstpflanzung.
Instandhaltungsschnitt älterer Bäume.
Erste organische Düngergabe.

April

Steil stehende Äste an Jungbäumen müssen heruntergebunden, gespreizt oder mit Gewichten beschwert werden.

Mai

Fangürtel aus Wellpappe zur Bekämpfung des Apfelwicklers anbringen
Bienen einquartieren.
Krebs- und Monilia-befallenes Holz schneiden.
Entfernen von Mehltaubefallenen Triebspitzen.
Pheromonfallen für Schalenwickler, Apfelwickler und Zwetschgenwickler aufhängen.
Gelbfallen zu Bestimmung des Jahresbefalls an Kirschfruchtfliegen anbringen.
Baumscheiben Mulchen.

Juni

Je nach Aufwuchshöhe und Samenreife- erste Mahd von zweischürigen Wiesen.
Zweite organische Düngung.
Wasserschosse und Wurzelschößlinge ab- und ausreißen.
Baumbestand auf Feuerbrand kontrollieren.

Juli

Süsskirschenernte.
Mähtermin für einschürige Wiesen.
Ernte und Fruchtfall von Süß- und Sauerkirschen, frühen Zwetschgen u. Pflaumen.
Sommerschnitt.
Fanggürtel kontollieren.

August

Ernte von frühen Zwetschgen u. Pflaumen, Mirabellen.

September

Anbringen von Leimringen gegen den Frostspanner.
Ernte der Zwetschgen und der frühen Apfel- u. Birnensorten.
Zweite Mahd von zweischürigen Wiesen.

Oktober

Ernte der späten Apfelsorten und von Walnüssen.
Nistkästen reinigen.
Neupflanzug vornehmen.
Nach der Ernte Fanggürtel entfernen und vernichten.

November

Wiese, falls nicht gemäht, abmulchen.
Wühlmausbekämpfung.

Dezember

Der Winterschnitt an Kernobst kann begonnen werden.
Schutz gegen Wildverbiß kontrollieren.
Nistkästen bauen.